
Arbeitsrecht
Grundsätzlich kann jedes unbefristete Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Kündigunsfrist und Kündigungstermin ohne Angabe von Gründen beendet werden. Dieser Grundsatz wird durch den sogenannten allgemeinen
Grundsätzlich kann jedes unbefristete Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Kündigunsfrist und Kündigungstermin ohne Angabe von Gründen beendet werden. Dieser Grundsatz wird durch den sogenannten allgemeinen
Mobbing – leider ein Dauerbrenner
Mobbing ist ein gesellschaftliches Phänomen, das leider in vielen Lebensbereichen (Schule, Arbeitsplatz, Internet) immer wieder vorkommt. Auch in meiner Beratungspraxis als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in
Leiharbeit – aktuelle Rechtsprechung
Leiharbeit ist ein zentraler Bestandteil des modernen Arbeitsmarktes und wirft immer wieder rechtliche Fragen auf. Besonders bedeutsam ist dabei die Frage, unter welchen Bedingungen überlassene