Mobbing – leider ein Dauerbrenner

Mobbing ist ein gesellschaftliches Phänomen, das in vielen Lebensbereichen (Schule, Arbeitsplatz, Internet) vorkommt und mich auch regelmäßig in meiner Beratungspraxis, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wien, beschäftigt.

Auch wenn eine einheitliche Definition fehlt, versteht man unter Mobbing am Arbeitsplatz eine konfliktbelastete Kommunikation zwischen Kollegen und/oder Vorgesetzten und deren Mitarbeitern. Bloß einmalige „Verfehlungen“ reichen hierfür jedoch noch nicht aus. Es muss sich vielmehr um ein systematisches Vorgehen handeln, das üblicherweise auch über einen längeren Zeitraum andauert.

Die dabei angewandten Methoden und Mittel sind vielfältig. So gehört zB das Verbreiten von Gerüchten und Unwahrheiten genauso dazu, wie etwa Ausgrenzung, Beleidigungen oder das Vorenthalten von wichtigen Informationen.

Aus praktischer Sicht empfiehlt es sich, dass das Mobbingopfer bereits bei den ersten Anzeichen von schikanösen Verhalten – zu Beweiszwecken – entsprechende Aufzeichnungen führt und (soweit möglich) ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten sucht und dieses auch dokumentiert.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schützt im Wesentlichen die physische und psychische Integrität der Arbeitnehmer. Erlangt ein Arbeitgeber daher Kenntnis von Mobbinghandlungen, ist er verpflichtet angemessene Abhilfe zu schaffen. Abhängig von der Schwere der Verfehlung kann dies durch die Beiziehung eines Mediators und/oder die Versetzung des Mobbingtäters geschehen. In der Praxis empfehle ich auch Arbeitgebern die gesetzten Abhilfemaßnahmen zu dokumentieren.

Es zeigt sich: Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ist es ratsam, sich rechtzeitig von Experten für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

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