Elternteilzeit: Wann besteht ein Anspruch?

Die mit der Elternschaft einhergehende Kinderbetreuung macht es oft notwendig, die Arbeitszeit zu reduzieren. Damit Mütter und Väter hierbei nicht um ihren Job fürchten müssen, trifft das Gesetz Vorsorge: Es besteht die Möglichkeit der Elternteilzeit. Doch wer kann überhaupt in Elternteilzeit gehen?

Der Anspruch auf Elternteilzeit – Beratung Arbeitsrecht

Die Möglichkeit der Elternteilzeit besteht sowohl für Mütter als auch für Väter. Dabei müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zunächst hängt der Anspruch davon ab, wie viele Mitarbeiter:innen der Betrieb beschäftigt. Sind mehr als 20 Arbeitnehmer:innen im Betrieb beschäftigt, hat der betroffene Elternteil dann einen Anspruch, wenn die Beschäftigungsdauer im gleichen Betrieb zuvor ununterbrochen 3 Jahre gedauert hat.

Sind weniger als 20 Arbeitnehmer:innen im Betrieb beschäftigt, kann der Anspruch auf Elternteilzeit durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Besteht eine solche nicht, kann Elternteilzeit vereinbart werden. Der:die Arbeitgeber:in kann sie ermöglichen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Außerdem ist zu beachten, dass Elternteilzeit nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der Elternteil entweder mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt oder gemeinsame Obsorge vorliegt.

Es ist auch möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig in Elternteilzeit gehen. Nicht möglich ist jedoch, dass sich ein Elternteil in Elternteilzeit befindet, der andere für dasselbe Kind in Karenz ist. Das ist rechtspolitisch zwar fragwürdig, entspricht aber der aktuellen Rechtslage.

Tipp: Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeitsdauer sind auch Zeiten in einer Karenz (z.B. Elternkarenz) anzurechnen!

Dauer des Anspruchs

Der Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum 7. Geburtstag des Kindes oder bis zu einem späteren Schuleintritt, bei „freiwilliger Elternteilzeit“ jedoch nur bis zum 4. Geburtstag. Damit geht die Elternteilzeit hinsichtlich ihrer Dauer weit über die Karenz hinaus. Die Mindestdauer der Teilzeitbeschäftigung beträgt dabei 2 Monate.

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