Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer schwerwiegende Folgen haben. Besonders kritisch wird es, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt – also sozialwidrig – erfolgt ist. Doch was bedeutet das konkret? Wann kann man eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechten? Und welche Möglichkeiten bietet der Kündigungsschutz im österreichischen Arbeitsrecht?
Was ist eine sozialwidrige Kündigung?
Von einer sozialwidrigen Kündigung spricht man, wenn durch die Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden, ohne dass der Arbeitgeber diese Beeinträchtigung sachlich rechtfertigen kann.
Eine Kündigung kann laut § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG sozialwidrig sein, wenn:
- der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate ununterbrochen im Betrieb beschäftigt war,
- die Kündigung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen führt,
- der Arbeitgeber keine sachliche Rechtfertigung für die Kündigung darlegen kann – weder personenbezogene Gründe (z. B. mangelhafte Arbeitsleistung) noch betriebliche Erfordernisse (z. B. Personalabbau).
Wann ist eine Kündigung sozialwidrig?
Eine Kündigung gilt als sozial ungerechtfertigt, wenn:
- sie erhebliche wirtschaftliche Nachteile bringt – etwa durch einen Einkommensverlust von mehr als 20 % oder eine zu erwartende Arbeitslosigkeit von mehreren Monaten,
- die Lebensumstände des Arbeitnehmers stark betroffen sind, z. B. durch:
- Sorgepflichten
- Kreditverpflichtungen
- geringes Einkommen des Partners
- hohes Alter
- lange Betriebszugehörigkeit
Zur realistischen Einschätzung der Chancen am Arbeitsmarkt wird in der Regel ein berufskundliches Gutachten eingeholt.
Wann kann man eine Kündigung anfechten?
Eine Kündigung anfechten ist in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen möglich – besonders bei sozialwidrigen Kündigungen:
- In Betrieben mit Betriebsrat, wenn dieser:
- der Kündigung widersprochen hat → Anfechtung durch Betriebsrat oder Arbeitnehmer
- sich nicht geäußert hat → Anfechtung durch den Arbeitnehmer selbst
- In betriebsratspflichtigen Betrieben ohne Betriebsrat (mindestens 5 Arbeitnehmer) → Anfechtung durch den Arbeitnehmer
Nicht möglich: Wenn der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat – dann ist nur mehr eine Anfechtung wegen eines verpönten Motivs (§ 105 Abs 3 Z 1 ArbVG) zulässig.
Fristen beachten:
- innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung
- bei Widerspruch durch den Betriebsrat: 1 Woche + 2 Wochen für die Klage
- bei Fristversäumnis verfällt der Anspruch unwiderruflich
Wie sind die Erfolgsaussichten bei sozialwidriger Kündigung?
Ein Arbeits- und Sozialgericht hebt eine Kündigung auf, wenn:
- der Arbeitnehmer beweisen kann, dass seine Interessen wesentlich beeinträchtigt sind,
- der Arbeitgeber keine ausreichende Rechtfertigung (z. B. betriebliche Gründe oder persönliches Fehlverhalten) liefern kann,
- im Rahmen der Interessenabwägung die Arbeitnehmerinteressen überwiegen.
Selbst wenn sachliche Kündigungsgründe vorliegen, muss das Gericht prüfen, ob diese stärker wiegen als die sozialen Nachteile.
Sozialvergleich:
Hat der Betriebsrat widersprochen, kann der Arbeitnehmer vorbringen, dass andere Kollegen weniger stark betroffen wären. Das Gericht führt dann einen Sozialvergleich durch.
Sozialwidrige Kündigung bei älteren Arbeitnehmern – Sonderregelungen
Ältere Arbeitnehmer haben bei Kündigungen häufig bessere Erfolgsaussichten, da ihre Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt als schwieriger gilt.
Laut § 105 Abs 3b ArbVG gelten besondere Schutzvorschriften für Arbeitnehmer, die vor ihrem 50. Lebensjahr eingestellt wurden – bei ihrer Kündigung müssen altersbedingte Nachteile besonders berücksichtigt werden.
Wurde der Arbeitnehmer erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres eingestellt, greift dieser Schutz nicht in besonderem Maß – um die Beschäftigung älterer Personen nicht zu erschweren.
Welche Rolle spielt ein Rechtsanwalt für Kündigungsschutz?
Eine Kündigungsanfechtung ist ein juristisch komplexes Verfahren mit kurzen Fristen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wien prüft:
- ob eine sozialwidrige Kündigung oder ein verpöntes Motiv vorliegt,
- ob alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind,
- ob eine Anfechtung sinnvoll und aussichtsreich ist.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Wien übernimmt die rechtzeitige Klageeinbringung beim Arbeitsgericht und vertritt Sie professionell im Verfahren.
Wie ich Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wien unterstützen kann
Als auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Wien unterstütze ich Sie mit:
- fundierter Prüfung der Kündigung auf Sozialwidrigkeit oder verpöntes Motiv
- rechtzeitiger Klageeinbringung beim Arbeits- und Sozialgericht
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Fazit zur sozialwidrigen Kündigung
Wenn Ihre Kündigung Ihre wirtschaftliche und soziale Existenz gefährdet, kann sie sozialwidrig im Sinne des österreichischen Arbeitsrechts sein. Viele Arbeitnehmer haben in solchen Fällen gute Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung der Kündigung – sei es mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder einer fairen Einigung.
Zögern Sie nicht – die Fristen sind kurz und entscheidend. Kontaktieren Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht in Wien rechtzeitig!