Impfstatus im Arbeitsverhältnis | Fragerecht

Frage nach dem Impfstatus

Hätte man mich vor der Pandemie gefragt, ob Arbeitgeber ein Fragerecht hinsichtlich des Impfstatus der Belegschaft haben, hätte ich das – bis auf wenige Ausnahmen – verneint.

Meines Erachtens ist es derzeit zulässig, als Arbeitgeber nach dem Impfstatus der Arbeitnehmer (sowie Bewerber) zu fragen. Arbeitnehmer (aber auch Bewerber) haben diese Frage auch wahrheitsgemäß zu beantworten.

Bei der Frage nach dem Impfstatus werden Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer berührt. Aus diesem Grund ist hier eine Interessenabwägung durchzuführen. Bei der durchzuführenden Interessenabwägung überwiegen (derzeit) die Informationsinteressen des Arbeitgebers.

Mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann nicht jeder Eingriff in Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt werden. Während der derzeitigen COVID-19-Pandemie begründet jedoch – insbesondere – diese Fürsorgepflicht das überwiegende Informationsinteresse des Arbeitgebers.

Arbeitsrechtliche Umsetzung

Bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung einer solchen Befragung ist zu prüfen, ob und inwieweit hier eine betriebliche Mitbestimmungspflicht besteht (zB Informationsrechte des Betriebsrats).

Datenschutzrecht

Die Frage nach dem Impfstatus hat auch einen datenschutzrechtlichen Aspekt. Beim Impfstatus handelt es sich um ein personenbezogenes und sensibles Datum iSd DSGVO. Bei der Prüfung geht es vor allem um die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit der Ermittlung/Verarbeitung, den Zweck, die Speicherdauer etc.

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